Die Stadtverwaltung bemüht sich einen Ersatztermin zu finden, nach Möglichkeit noch im Dezember. Sobald dieser feststeht, informiert die Presse darüber.
Das Schauspiel „Gott“ von Ferdinand von Schirach wird von der Konzertdirektion Landgraf dargeboten.
Unser Tod soll nicht erschrecken, er soll andere nicht behelligen, er soll selbstbestimmt und friedlich sein. Können wir diese Entscheidung für uns treffen und auf Beistand hoffen? Also: Wahltod statt Qualtod? Nach geltendem deutschem Recht ist dies nicht möglich. Paragraf 217 des Strafgesetzbuches in der Fassung vom Dezember 2015 verbietet die »geschäftsmäßige Förderung« von Suizid. Dagegen haben Ärzte, Privatpersonen, Sterbebegleiter, Sterbeorganisationen, Pfleger und Rechtsanwälte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Verbot – so die Beschwerdeführer – verletze ihre Grundrechte. Denn wenn der Staat Sterbehilfe verbiete, so verwehre er das Recht auf selbst bestimmtes Sterben.
In seinem zweiten Theaterstück widmet sich Ferdinand von Schirach erneut einem Thema von höchster gesellschaftspolitischer Relevanz. „Gott“ stellt Fragen, die die menschliche Freiheit, Autonomie und Selbstbestimmung betreffen. Fragen, die im Spannungsfeld von Moral, Christentum und Politik seit Jahren unterschiedlich und leidenschaftlich diskutiert werden. Wie schon in „Terror“ muss der Zuschauer seine moralischen und ethischen Wertvorstellungen im Hinblick auf die im Grundgesetz garantierte Würde des Menschen und die moralische Verantwortung jedes einzelnen für jeden einzelnen überprüfen.
Kategorie: Theater/ Kabarett/ Kleinkunst
Veranstalter: Theater Crailsheim
Veranstaltungsort: Festhalle Ingersheim
Beginn: 20:00 Uhr
Eintrittspreis: 22/ 17 €